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Historische Entwicklung der Charterflüge: Bereits in den 70er Jahren
setzte eine Aufweichung der strikten Trennung zwischen Charterflug und
Linienflug ein. Zunehmender Konkurrenzdruck veranlasste die
Reiseveranstalter, Restkapazitäten ihrer per Garantie abgenommenen Mengen
als so genannte Camping-Flüge oder Angebote mit ähnlichen
Umschreibungen, ohne hochwertige Zusatzleistungen einer Pauschalreise zu
verkaufen. Um den Bestimmungen der IATA und denen der nationalen
Aufsichtsbehörden im Start- und Zieland zu genügen, wurde die Leistung einer
Pauschalreise formal aufrechterhalten. Gutscheine für im voraus
bezahlte Leistungen wurden diesen Kunden nur für Einfachunterkünfte
ausgestellt. Wollte wider Erwarten ein Kunde diese Unterkunft tatsächlich in
Anspruch zu nehmen, wurde er in irgendeiner billigen freien Unterkunft
einquartiert. Insgesamt waren die tatsächlichen Nutzer eine zu
vernachlässigende Größe. Den Kunden war durchaus klar, dass sie hier
keinerlei Komfort erwarten konnten. In der Regel waren diese Passagiere
ausschließlich am günstigen Flug interessiert. In manchen Kreisen wurden
diese relativ wertlosen Gutscheine Schummelvoucher genannt, obwohl
der Leistungsanspruch auf Verlangen erfüllt werden musste. Die nach den
Bestimmungen zusätzlich geforderte Transportleistung zum Urlaubsquartier
konnte durchaus auch aus einem Fahrschein für öffentliche Nahverkehrsmittel
bestehen. Der Veranstalter hatte jedoch im Zweifel nachzuweisen, dass die
angebotene und geforderte Leistung auch erbracht werden kann.
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