Home - Reisemagazin - Kundenservice - AGB - Impressum  
www.jetzt-in-den-urlaub.de - Reisen günstig online buchen



Charterflüge

Billigflüge - HLX - billigster Billigflieger - Hapag Lloyd Express - Billigflug online buchen

Fliegen Sie mir Hapag Lloyd Express und Sylt-Travel.de ab 19,99 Euro von
Köln/Bonn oder Stuttgart nach Sylt!

Kinder fliegen frei nach Westerland (zahlen nur Steuern und Gebühren)

 

Partnerseiten:

Sporternährung        

Der Perlenshop   Kilimandscharo Trekking   Postweiterleitung  


Urlaub: Ferienwohnungen und Ferienhäuser aller Art: Appartments und Studios, Hütten und Chalets, Fincas und Bodegas in ganz Europa sowie Hotels und Reisen für Ihren Urlaub in ganz Deutschland, Europa und weltweit. Ob spezielle Familienreisen oder individueller Urlaub im Ferienhaus - hier findet jeder seinen Traum-Urlaub...

Florida Reisen

Traumurlaub auf dem afrikanischen Kontinent: Sie wollen in Afrika Urlaub machen? - Dann sind sie hier genau richtig. Wir bieten zahlreiche interessante Informationen die für Urlauber unentbehrlich sind!

Versicherungsvergleich |  Newsletter Software

Nebenjob Leipzig: Interessanter Erotik Job Leipzig - Nebenjob für junge Leute, Studentenjob

Historische Entwicklung der Charterflüge:

Bereits in den 70er Jahren setzte eine Aufweichung der strikten Trennung zwischen Charterflug und Linienflug ein. Zunehmender Konkurrenzdruck veranlasste die Reiseveranstalter, Restkapazitäten ihrer per Garantie abgenommenen Mengen als so genannte Camping-Flüge oder Angebote mit ähnlichen Umschreibungen, ohne hochwertige Zusatzleistungen einer Pauschalreise zu verkaufen. Um den Bestimmungen der IATA und denen der nationalen Aufsichtsbehörden im Start- und Zieland zu genügen, wurde die Leistung einer Pauschalreise formal aufrechterhalten. Gutscheine für im voraus bezahlte Leistungen wurden diesen Kunden nur für Einfachunterkünfte ausgestellt. Wollte wider Erwarten ein Kunde diese Unterkunft tatsächlich in Anspruch zu nehmen, wurde er in irgendeiner billigen freien Unterkunft einquartiert. Insgesamt waren die tatsächlichen Nutzer eine zu vernachlässigende Größe. Den Kunden war durchaus klar, dass sie hier keinerlei Komfort erwarten konnten. In der Regel waren diese Passagiere ausschließlich am günstigen Flug interessiert. In manchen Kreisen wurden diese relativ wertlosen Gutscheine Schummelvoucher genannt, obwohl der Leistungsanspruch auf Verlangen erfüllt werden musste. Die nach den Bestimmungen zusätzlich geforderte Transportleistung zum Urlaubsquartier konnte durchaus auch aus einem Fahrschein für öffentliche Nahverkehrsmittel bestehen. Der Veranstalter hatte jedoch im Zweifel nachzuweisen, dass die angebotene und geforderte Leistung auch erbracht werden kann.